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.eu (dotEU) - Startphase rueckt naeher!


21.04.2005, .eu (dotEU) - Startphase rueckt naeher!

Klappt alles wie geplant, wird die neue europaeische Top Level
Domain .eu (dotEU) noch Ende 2005 mit der Sunrise Period star-
ten. Hoechste Zeit also, sich die Details der Startphase noch-
mals in Erinnerung zu rufen und alle jeden Vorbereitungen zu
treffen, mit deren Hilfe man sich spaeter unter Umstaenden den
entscheidenden Vorteil verschafft.

Grundsaetzlich teilt sich die Zahl der Anmeldeberechtigten in
der Startphase in zwei Lager auf: einerseits die Kandidaten,
die ein so genanntes "prior right" geltend machen koennen, an-
dererseits - vereinfacht gesagt - "der Rest". Im Fall von
dotEU koennen also nicht nur Inhaber von Markenrechten an der
Sunrise Period teilnehmen, sondern alle Inhaber von "prior
rights". Welche Rechte hiervon erfasst werden, bleibt nach
dem aktualisierten Zeitplan fuer die Einfuehrung voraussicht-
lich noch bis Juni ein Raetsel. Klar ist nur, dass diesmal ne-
ben klassischen Markenrechten auch die Firma, Handelsnamen
und Familiennamen als prior right gelten. Massgeblich ist in-
soweit das jeweils geltende nationale Recht, sofern dieses
die Bezeichnung schuetzt, und es anhand von schriftlichen Un-
terlagen dokumentiert ist. Wer daher vorsorglich schon mal
Kopien und Abschriften seiner Markenurkunde, den Handelsre-
gisterauszug, behoerdlichen Unterlagen, Stammbaum oder Perso-
nalausweis bereit haelt, kann nichts falsch machen. Da schon
in der Sunrise Period der Prioritaetsgrundsatz "first come,
first served" gilt, ist rasches Handeln gefragt, um sich den
entscheidenden Vorteil zu sichern. Im uebrigen tut sich im Zu-
sammenhang mit den prior rights eine Spielwiese an potentiel-
len Rechten auf, zumal in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten
hoechst unterschiedliche Auffassungen gelten, was letztlich
als Name oder namensgleiches Recht zu schuetzen sei.

Fuer Markeninhaber bietet der Branchendienst dotEU.info ab so-
fort eine kostenlose Interessentenliste an; wer an der .eu-
Sunrise Period teilnehmen will, kann dort seine Kontaktdaten
hinterlassen und stellt so sicher, keine Fristen zu versaeu-
men. Noch ein Hinweis: Wer jetzt noch schnell eine Marke an-
meldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der Sunrise Period
Beruecksichtigung findet. Erfahrungsgemaess legt die Verwal-
tungsstelle fuer den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stich-
tag fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht
mehr teilnahmeberechtigt.

Wer kein "prior right" geltend machen kann und stattdessen et-
wa auf sein Glueck hofft, einen der begehrten generischen Be-
griffe unter .eu zu ergattern, sollte ebenfalls seine Wunsch-
Domains kostenlos vormerken lassen. So kann man sich schon
jetzt eine gute Ausgangsposition beim Run auf die neuen .eu-
Domains verschaffen. Im uebrigen heisst es dann abzuwarten und
der Dinge harren, die da kommen.

(Quelle: www.domain-recht.de)

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