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Kinderpornografie: Deutsche Behörden entscheiden im Einzelfall über US...
13.08.2014, Kinderpornografie: Deutsche Behörden entscheiden im Einzelfall über US-Hinweise
Bislang haben US-Provider offenbar noch keine Hinweise zu kinderpornografischem Material an deutsche Behörden geliefert. Eine Verwertung wäre nicht ausgeschlossen, obwohl das Scannen von E-Mails auf schwere Bedenken von Datenschützern stößt. (Google, Microsoft)
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