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Gericht: Dashcams verstoßen in Deutschland gegen den Datenschutz
13.08.2014, Gericht: Dashcams verstoßen in Deutschland gegen den Datenschutz
Dashcams sind für bestimmte Einsatzzwecke in Deutschland unzulässig, urteilte ein Gericht. Die Aufnahmen dürfen nicht mit der Absicht gemacht werden, sie Dritten - auch nicht der Polizei - zu übermitteln oder sie etwa im Internet zu veröffentlichen. (Datenschutz, Foto)
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