Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen

inside-Domains ? Intel zeigt sich nachgiebig


11.04.2005, inside-Domains ? Intel zeigt sich nachgiebig

Autor: RA Daniel Dingeldey

Ende letzten Jahres begann Intel einen Feldzug gegen Domains, die den Begriff "inside" führen. Darius Melzer, als Inhaber der Domains dvd-inside.de und movie-inside.de eines der Opfer, hat sich mit Intel aussergerichtlich geeinigt.

Im September 2004 forderte der US-Konzern Melzer auf, seine Domains bis zum 06. Oktober 2004 zu löschen. Der Konzern sah seine Marke "Intel inside" durch die Nutzung der Domain-Namen verletzt. Darüber hinaus forderte Intel von Melzer die Umbenennung des Geschäftsbetriebs ("DVD- & Movie-Inside") und die Unterlassung der Nutzung des Begriffs "Get-inside". Auf seinen Internetseiten informiert Melzer umfangreich und kostenlos über aktuelle DVDs und Kinofilme.

In einem außergerichtlichen Vergleich vereinbarten die Parteien, wie heise.de berichtet, dass Melzer bis spätestens 01. Mai 2005 den Bestandteil "inside" aus den Websitenamen entfernt. Auf andere Domains muss er bis spätestens Ende des Jahres ausweichen. Die Domains müssen dann ungenutzt bleiben, bis deren Registrierungsperiode endet. Die Parteien regelten noch weitere Details, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der eMail-Adressen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt jede der Parteien selbst. Wie Metzler gegenüber heise.de erklärt, waren es wirtschaftliche Gründe, die ihn veranlassten, sich außergerichtlich zu einigen. Die Vereinbarung habe er aber getroffen, ohne eine Markenrechtsverletzung anzuerkennen.

Außergerichtliche Einigungen sind aus unserer Sicht grundsätzlich ein gutes Mittel, Domain-Rechtsstreite beizulegen. Aber nicht immer sind sie das probate Mittel. Aufgrund des massiven wirtschaftlichen Risikos für Melzer war der Vergleich sicher vernünftig und für ihn die einzig vertretbare Lösung des Konflikts. Aber den Streit mit Intel einmal auszufechten wäre notwendig, um die Vorstellungen von Konzernen wie Intel, über ihre Marken und deren Schutz ein wenig zurecht zu rücken. Auch für das Technik-Unternehmen T-Konzept endete der bereits vor Gericht anhängige Streit vor beinahe zwei Jahren mit einem Vergleich aus wirtschaftlichen Gründen: das Risiko der Kosten für ein Gutachten über die Bekanntheit des "T" als Zeichen der Telekom waren einfach nicht tragbar. Nur der Metro-Konzern fährt eine gerichtliche Absage nach der nächsten ein. Das Kostenrisiko der Metrobus-Rechtsstreite übernehmen aber jeweils öffentliche Träger

(Quelle: www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=440 )

Channel: WWW