Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen

Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund


12.05.2014, Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine fristlose Kündigung gegen einen Auszubildenden für unwirksam erklärt. Der Vorwurf, er habe Pornos am Rechner angeschaut, sei zu pauschal, und eine Vernachlässigung seiner Pflichten nicht nachgewiesen. (Malware, Streaming)

Channel: Internet - Mehr zu diesem Thema