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Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
12.05.2014, Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine fristlose Kündigung gegen einen Auszubildenden für unwirksam erklärt. Der Vorwurf, er habe Pornos am Rechner angeschaut, sei zu pauschal, und eine Vernachlässigung seiner Pflichten nicht nachgewiesen. (Malware, Streaming)
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