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Landesarbeitsgericht: Wer unbefugt Daten löscht, kann fristlos gekündi...


10.04.2014, Landesarbeitsgericht: Wer unbefugt Daten löscht, kann fristlos gekündigt werden

Wer Daten seines Arbeitsgebers eigenmächtig löscht, kann ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, das die Löschung von einem Gutachter prüfen ließ. (Server, Internet)

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