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Versteckte Preise auf Webseiten müssen nicht bezahlt werden


19.02.2007, Versteckte Preise auf Webseiten müssen nicht bezahlt werden

Besucher einer Webseite müssen gebührenpflichtige Dienste nicht bezahlen, wenn diese nur versteckt auf einer Webseite zu finden sind. Nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts müssen Kosten für einen Dienst auf einer Webseite klar und ersichtlich erkennbar sein. Das Verstecken des Preises in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mache diese unwirksam.

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