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Arcor unterliegt im Streit um Zugang zu Glasfaserleitungen
15.02.2007, Arcor unterliegt im Streit um Zugang zu Glasfaserleitungen
Die Telekom muss ihren Wettbewerbern die Teilnehmeranschlussleitung aus reiner Glasfaser nicht zur Verfügung stellen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 14. Februar 2007 (BVerwG 6 C 28.05). Eine entsprechende Regulierungsverfügung hat Bestand. Arcor hatte gegen diese Entscheidung der Bundesnetzagentur bzw. deren Vorgänger, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), geklagt.
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