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Bundesgerichtshof: Gameforge legt Einspruch gegen Duz-Urteil ein


09.01.2014, Bundesgerichtshof: Gameforge legt Einspruch gegen Duz-Urteil ein

Bei der Urteilsverkündung war Gameforge nicht anwesend, jetzt legt der Browser-Games-Publisher Einspruch ein: Der Bundesgerichtshof muss nun erneut prüfen, ob sich Werbung mit "Du" in Spielen generell an Kinder richtet. (Onlinewerbung, Gameforge)

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