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Bundesregierung: Der Chef darf in sozialen Netzwerken recherchieren


30.12.2013, Bundesregierung: Der Chef darf in sozialen Netzwerken recherchieren

Die Bundesregierung stellt fest, dass es gegenwärtig völlig legal sei, wenn die Personalabteilung die Beschäftigten in sozialen Netzwerken ausforsche. Doch auf EU-Ebene sei ein Gesetz dazu geplant. (Soziales Netz, Datenschutz)

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