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Eltern haften nicht für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder
31.01.2007, Eltern haften nicht für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder
Das Landgericht Mannheim ist, anders als das Landgericht Hamburg, nicht der Meinung, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße haften, wenn ihre Kinder unerlaubt Dateien in Tauschbörsen anbieten. Bei volljährigen Kindern sehen die Mannheimer Richter keinerlei Überwachungs- und Belehrungspflichten der Eltern, minderjährige Kinder sollten dem Alter entsprechend belehrt werden.
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