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Urteil: Gericht weist Massenabmahnungen als Rechtsmissbrauch zurück


19.12.2013, Urteil: Gericht weist Massenabmahnungen als Rechtsmissbrauch zurück

Wenn in acht Tagen 199 Abmahnungen verschickt werden, kann das ein Missbrauch des Rechts sein. So urteilte nun das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Fall ging es um den Streit zwischen zwei Unternehmern wegen eines fehlerhaften Facebook-Impressums. (Soziales Netz, Facebook)

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