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Landgericht Hamburg: SAP muss Handel mit gebrauchter Software zulassen
27.10.2013, Landgericht Hamburg: SAP muss Handel mit gebrauchter Software zulassen
SAP hat vor dem Landgericht Hamburg einen Prozess um gebrauchte Software weitgehend verloren. AGBs, nach denen der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt ist, sind nicht zulässig, so das Urteil. (Oracle, ERP)
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