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Vorratsdatenspeicherung: Die Telekom darf IP-Adressen eine Woche speiche...
23.09.2013, Vorratsdatenspeicherung: Die Telekom darf IP-Adressen eine Woche speichern
IP-Adressen eine Woche lang zu speichern, hält das Oberlandesgericht Frankfurt für angemessen. Es hat erneut die Klage eines Telekom-Kunden abgewiesen, der eine sofortige Löschung verlangt hatte. Die Telekom brauche die Zeit, um Missbrauchsmeldungen nachzugehen, erklärten die Richter. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)
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