Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen

Verbraucherschutz im Internet ist mangelhaft


14.03.2005, Verbraucherschutz im Internet ist mangelhaft

Die Sicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards der Online-Branche verdienen nach Ansicht von Verbraucherschützern schlechte Noten. So moniert etwa der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fehlende Transparenz und Sanktionen bei Missbrauch, was das Web zu einem Tummelplatz unseriöser Anbieter macht. Schützen könne sich häufig nur, wer mit hohem Aufwand technisch und rechtlich permanent auf dem neuesten Stand bleibt.

Anstatt sich um den Ausbau ihrer Produktpalette und neuer Shopsysteme zu kümmern, sollten sich Internetanbieter besser auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden einstellen. Geschäfte im Internet müssten so sicher werden wie das Einkaufen im Supermarkt um die Ecke oder die Einzahlung am Bankschalter, fordert der vzbv.. Dazu gehören unter anderem sichere Systeme für das Online-Banking, ein Ende der Vorkasse beim Online-Shopping, das Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung sowie härtere Strafen gegen Spamming.

Spätestens seit der Bedrohung durch Phishing muss das derzeit übliche PIN/TAN-Verfahren beim Online-Banking nach Ansicht des vzbv "als untauglich und unsicher eingestuft werden" - zumal Banken und Kartenunternehmen den ihnen im vorigen Jahr durch Phishing entstandenen Schaden allein in den USA auf 1,2 Milliarden Dollar beziffern. Und einer Studie der Fraunhofer-Gesellschaft zur Folge, fallen etwa fünf Prozent der Empfänger auf die Masche der Phishing-Betrüger herein. Zur Eindämmung der Gefahr des Ausspionierens der Geheimzahlen und des Missbrauchs fordert der vzbv deshalb zum einen fälschungssichere Banken-Websites. Zum anderen sei die Umstellung auf sicherere Zahlungssysteme notwendig, bei denen es einer zusätzlichen Bestätigung der Buchung bedarf, die TAN rasch verfällt und durch PC-externe Systeme nicht mehr abgefangen werden kann. Und schließlich müsse die Beweislast bei Missbrauch der Zugangsdaten bei der Bank liegen. Sie soll künftig belegen müssen, dass der Kunde und nicht ein unbefugter Dritter eine Transaktion durchgeführt hat.

Beim Online-Shopping stellt eine Postbank-Studie fest, dass in 9,6 Prozent der Fälle die im Inland bestellte Ware nie ankam, und in 16,8 Prozent der Fälle konnte sie nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Bei einer ähnlichen Studie des Europäischen Verbraucherzentrums wurden in acht Prozent der Fälle die Aufträge zwar bestätigt und in Rechnung gestellt, aber nie geliefert. Weitere acht Prozent der Bestellungen verschwanden im Daten-Nirwana. Um dies künftig zu vermeiden, fordern die Verbraucherschützer das Prinzip "erst die Ware, dann das Geld".

Eine Alternativ wäre die Zahlung der Ware über Treuhandsysteme, wobei der hinterlegte Betrag erst dann freigeben wird, wenn die Zustellung der Ware bestätigt wurde. Und schließlich die Plage Spamming: Nach Statistiken von Softwareherstellern sind mittlerweile zwischen 50 und 75 Prozent aller Mails Werbemüll. Und laut Bundesinnenministerium werden täglich weltweit rund 30 Milliarden Spammails versandt, davon sind fünf Prozent virenverseucht. Eine Maßnahme zur Eindämmung wäre, das Versenden sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, Spamming mit kriminellem Hintergrund als Straftat einzustufen und die Internetprovider als Bindeglied zwischen Spam-Absender und -empfänger in die Pflicht zu nehmen.

(Quelle: www.de.news.yahoo.com)

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