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Urheberrecht: "Wissenschaftsparagraph" verlängert


19.11.2006, Urheberrecht: "Wissenschaftsparagraph" verlängert

Im Zuge der andauernden Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes wurde die Gültigkeit des Paragraphen 52a, der Ausnahmen für Unterrichtszwecke vorsieht, bis Ende 2008 verlängert. Der Bundestag ist damit der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt.

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