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Landgericht Frankfurt: Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrhe...


12.01.2013, Landgericht Frankfurt: Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrheit sagen

Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalen Filesharings Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt. (Tauschbörse, Urheberrecht)

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