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FDP: Vorratsdatenspeicherung wird nicht verfassungsgemäß


08.11.2006, FDP: Vorratsdatenspeicherung wird nicht verfassungsgemäß

Nachdem durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil des Landgerichts Darmstadt endgültig rechtskräftig wurde, nach dem T-Online die Internetverbindungsdaten eines Privatmannes nicht speichern darf, hat nun Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die geplante Vorratsdatenspeicherung als rechtlich nicht haltbar bezeichnet.

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