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DROA ? wieder Abzock-Mails aufgetaucht


01.03.2005, DROA ? wieder Abzock-Mails aufgetaucht

Autor: RA Florian Hitzelberger

Alle Jahre wieder: nach mehreren Monaten verdächtiger Ruhe sind nun erstmals im Jahr 2005 wieder dreiste Werbe-eMails der »Domain Registry of America« (DROA) aufgetaucht, in denen Inhaber generischer Domains verunsichert und zum hochpreisigen Providerwechsel genötigt werden sollen.

Die Masche ist altbekannt, und dennoch äusserst effektiv: DROA, die unter dem Namen Domain Registry of Europe (DROE) auch in Europa ihr Unwesen treibt, schreibt Domain-Inhaber auf dem postweg unter Angabe der ihnen gehörenden Domain mit Hinweisen wie »Important Notice« an und weist darauf hin, dass der Registrierungsvertrag demnächst ausläuft. Daher sei es unbedingt Zeit zu handeln und die Domain zu transferieren. Sollte nicht rechtzeitig verlängert werden, drohe der Verlust der Domain. Doch wer dem Transfer zustimmt, zieht nicht nur oft gegen seinen Willen mit der Domain um; er zahlt auch noch meist vergleichsweise weit höhere Gebühren als zuvor beim alten Registrar. Betroffen sind in allen bekannten Fällen Inhaber von .com-, .net-, .org, .biz-und .info-Domains, nicht dagegen Inhaber von .de- oder .at-Webadressen.

Die Geschäfte von DROA und seiner Ableger sind seit langem im Visier der Behörden. Sowohl die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) als auch die britische Advertising Watchdog Authority (ASA) und ein niederländischer Provider gehen bzw. gingen teilweise sogar erfolgreich gerichtlich gegen den DROA-Spam vor. So musste DROA im April 2004 auf seiner Website einen Hinweis anbringen, dass jeder Kunde das Recht hat, den Registrar zu wechseln und zudem pro Domain-Transfer US$ 6,? erstattet bekommt. Dass dieser Link inzwischen wieder verschwunden ist, verwundert nicht wirklich.

Nochmals der Hinweis: Zumindest für alle über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt nach wie vor, dass Schreiben, die nicht ausdrücklich vom Domain-Registrar Ihrer Wahl stammen, getrost in den Müll geworfen werden können, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung in der Regel automatisch verlängert.

( Quelle: http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=413 )

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