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Landgericht Frankfurt: Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrhe...
09.01.2013, Landgericht Frankfurt: Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrheit sagen
Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalem Filesharing Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt. (Tauschbörse, Urheberrecht)
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