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Bundesregierung: Leistungsschutzrecht könnte für soziale Netzwerke gel...


12.12.2012, Bundesregierung: Leistungsschutzrecht könnte für soziale Netzwerke gelten

Ob Facebook, Twitter, URL-Shortener und RSS-Dienste unter das Leistungsschutzrecht fallen, werden die Gerichte klären müssen. Das hat die Bundesregierung jetzt zugegeben. (RSS, Urheberrecht)

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