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Anwalt: Einstweilige Verfügung gegen Retroshare-Nutzer "gewagt"
23.11.2012, Anwalt: Einstweilige Verfügung gegen Retroshare-Nutzer "gewagt"
Ein IT-Rechtsanwalt hält die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen einen Retroshare-Nutzer für fragwürdig. Unklar bleibt, wie das Gericht von der mit OpenSSL verschlüsselten Kommunikation des P2P-Filesharingclients erfahren haben will. (LG Hamburg, Open Source)
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