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Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren für PCs sind zulässig
03.10.2012, Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren für PCs sind zulässig
Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zulässig. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht. (GEZ, Internet)
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