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Handy-Ermittlung per IMSI-Catcher erlaubt
13.10.2006, Handy-Ermittlung per IMSI-Catcher erlaubt
Die Nutzung von so genannten "IMSI-Catchern" zur Standortermittlung von Handys sowie deren Geräte- und Kartennummern verstößt nicht gegen das Grundgesetz, eine entsprechende Klage wies das Bundesverfassungsgericht ab.
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