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TÜV-Experte: E-Mail-Lesen im Auto bei laufendem Motor verboten


06.07.2012, TÜV-Experte: E-Mail-Lesen im Auto bei laufendem Motor verboten

Selbst wenn das Auto steht, darf der Fahrer nicht zum Smartphone greifen, um eine E-Mail zu lesen oder eine SMS zu versenden, solange der Motor läuft. Mit dem Notebook ist dies dagegen keine Ordnungswidrigkeit. (Smartphone, SMS)

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