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Meldeämter: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht


02.07.2012, Meldeämter: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Wer nicht will, dass Meldeämter seine Daten an Adresshändler und Werbetreibende herausgeben, hat Pech gehabt. Selbst ausdrücklicher Widerspruch nutzt künftig nichts mehr. (Datenschutz, Internet)

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