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EU-Gerichtshof: Kein Urheberrecht für Umsetzung von Programmfunktionen


04.05.2012, EU-Gerichtshof: Kein Urheberrecht für Umsetzung von Programmfunktionen

Im Verfahren zwischen den Firmen SAS und WPL hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass die Art der Umsetzung einer bestimmten Funktion eines Programms nicht unter das Urheberrecht fällt. Ebenso wird nicht geschützt, welche Programmiersprache verwendet wird. (Urheberrecht, Programmiersprache)

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