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Bundesgerichtshof: Wer auf Phishing hereinfällt, haftet selbst
24.04.2012, Bundesgerichtshof: Wer auf Phishing hereinfällt, haftet selbst
Wer auf Phishing hereinfällt und seine PIN und mehrere TANs auf einer betrügerischen Website eingibt, haftet für den Schaden selbst, der ihm damit entsteht, entschied der Bundesgerichsthof. (Finanzsoftware, Phishing)
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