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Bundesgerichtshof: Wer auf Phishing hereinfällt, haftet selbst


24.04.2012, Bundesgerichtshof: Wer auf Phishing hereinfällt, haftet selbst

Wer auf Phishing hereinfällt und seine PIN und mehrere TANs auf einer betrügerischen Website eingibt, haftet für den Schaden selbst, der ihm damit entsteht, entschied der Bundesgerichsthof. (Finanzsoftware, Phishing)

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