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Dürfen Abmahnschreiben nicht ins Internet gestellt werden?


26.09.2006, Dürfen Abmahnschreiben nicht ins Internet gestellt werden?

Marcel Bartels hat in seinem Blog mein-parteibuch.de ein Abmahnschreiben des Münchner Rechtsanwalts Günter Frhr. v. Gravenreuth gegen das Forum Forenabmahnungen.de veröffentlicht. Dadurch sah Gravenreuth sein Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor das Landgericht Berlin. Dieses gab ihm Recht und untersagte die Veröffentlichung des Anwaltsschreibens ohne Genehmigung des Verfassers.

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