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Kino.to: Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung


03.12.2011, Kino.to: Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Das Amtsgericht Leipzig hat einen 33-jährigen Webdesigner im Fall Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll in mehr als 1,1 Millionen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt haben. (Urheberrecht, Rechtsstreitigkeiten)

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