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vaterschaftstest.ag ? tipp.ag und die Folgen


31.01.2005, vaterschaftstest.ag ? tipp.ag und die Folgen

Autor: RA Daniel Dingeldey

Der Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag sieht sich einer Klage vor dem Landgericht Hamburg ausgesetzt, da er als Inhaber einer .ag-Domain nicht zugleich Inhaber einer entsprechenden Aktiengesellschaft ist. Die Klage gegen ihn erfolgt offenkundig im Zuge des Urteils des OLG Hamburg über tipp.ag.

Ein gutes halbes Jahr ist es her, dass das OLG Hamburg sein Urteil (vom 02.06.2004, Az.: 5 U 162/03) im Rechtsstreit um die Nutzung des Zeichens tipp.AG bzw. tipp.ag fällte und die Ansicht vertrat, .ag-Domains dürften ausschließlich von gleichnamigen Aktiengesellschaften registriert werden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, da das OLG der Ansicht ist, der Rechtsstreit habe keine grundsätzliche Bedeutung. Die Beklagte legte das einzig mögliche Rechtsmittel ein: die Nichtzulassungsbeschwerde. Über sie wird der BGH dieser Tag entscheiden.

Mit der neuen Klage gegen Oliver Penzel, Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag, wird die umstrittene Ansicht des OLG Hamburg nun aufgegriffen und versucht, Kapital daraus zu schlagen. Die Literatur hat in zahlreichen Artikeln sehr deutlich gemacht, dass das Urteil aus Hamburg im Hinblick auf die enge Verzahnung von Domain-Inhaber und möglicher Bedeutung der Domain-Endung abwegig ist. Die Domain-Endungen werden willkürlich für eine länderspezifische Vermarktung interpretiert, stehen dabei aber in keinem Zusammenhang mit den Registrierungsbedingungen, die gerade die Registrierung solcher Domains für jeden ermöglichen.

So werden beispielsweise die Top Level Domains .fm, .tv, .ws und .cd als Radio-, Fernseh-, Website- und CD-Domains beworben. Ein Gericht käme allerdings nicht auf die Idee, dem Inhaber einer .tv-Domain vorzuschreiben, einen Fernsehsender gleichen Namens zu betreiben. Und das sind jeweils Interpretationen der Abkürzungen; .ag lässt sich auch als Arbeitsgemeinschaft oder Amtsgericht verstehen. Zuletzt bleibt es aber die Länderkennung von Antigua und Barbuda.

Es ist zu wünschen, dass das LG Hamburg das Verfahren über die Domain vaterschaftstest.ag aussetzt, bis der Rechtsstreit um tipp.ag endgültig geklärt ist. Das kann unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen, je nach dem ob der BGH die Revision zulässt oder nicht.

Quelle: http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=399

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