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Irreführende Werbung: Deutsche Telekom muss VDSL-Drosselung zugeben


26.10.2011, Irreführende Werbung: Deutsche Telekom muss VDSL-Drosselung zugeben

Die Telekom darf die Drosselung des Produkts Call & Surf Comfort VDSL nicht mehr in einem PDF verstecken. Während in der Werbung keine Volumenbeschränkung und eine Datentransferrate von 25 MBit/s zugesagt werden, drosselt der Konzern auf 6 MBit/s. (Verbraucherschutz, VDSL)

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