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Filesharing: Münchner Gericht sieht "rechtsfreie Räume im Internet"
21.10.2011, Filesharing: Münchner Gericht sieht "rechtsfreie Räume im Internet"
Internetprovider sind nicht verpflichtet, auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes die IP-Adressen von Filesharern "auf Zuruf" von Rechteinhabern zu speichern, hat das Landgericht München I entschieden. Der Gesetzgeber müsse die "Regelungslücke" schließen. (Politik/Recht, Internet)
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