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Tauschbörsen: Keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme
06.10.2011, Tauschbörsen: Keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme
Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. (Politik/Recht, Internet)
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