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Auflagen: Angeklagte Anonymous-Aktivisten dürfen nicht anonym surfen
08.09.2011, Auflagen: Angeklagte Anonymous-Aktivisten dürfen nicht anonym surfen
In Großbritannien sind vier angebliche Mitglieder von Anonymous und Lulzsec auf Kaution freigelassen worden. Die Auflage: Sie dürfen ihre Pseudonyme im Internet nicht nutzen. (Lulzsec, Microblogging)
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