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Urteil: Gericht schränkt Rundfunkgebühren für Internet-PCs ein
18.08.2011, Urteil: Gericht schränkt Rundfunkgebühren für Internet-PCs ein
Freiberufler, die in einem Arbeitszimmer in ihrer privaten Wohnung einen internetfähigen PC nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie schon für private Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Wohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. (GEZ, Internet)
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