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Filesharing-Abmahnungen: Rechteinhaber dürfen keine übertriebenen Ford...


31.05.2011, Filesharing-Abmahnungen: Rechteinhaber dürfen keine übertriebenen Forderungen stellen

Nutzer, denen vorgeworfen wird, dass über ihren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, müssen nach einem Gerichtsbeschluss nicht in jedem Fall die geforderten Abmahngebühren bezahlen. (Tauschbörse, Internet)

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