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Filesharing-Abmahnungen: Rechteinhaber dürfen keine übertriebenen Ford...
31.05.2011, Filesharing-Abmahnungen: Rechteinhaber dürfen keine übertriebenen Forderungen stellen
Nutzer, denen vorgeworfen wird, dass über ihren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, müssen nach einem Gerichtsbeschluss nicht in jedem Fall die geforderten Abmahngebühren bezahlen. (Tauschbörse, Internet)
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