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Urteil: Sharehoster müssen externe Linksammlungen prüfen
18.05.2011, Urteil: Sharehoster müssen externe Linksammlungen prüfen
Ein Sharehoster hat die illegale Verbreitung von Titeln der "Ärzte" und der "Böhsen Onkelz" nicht ausreichend bekämpft, entschied das Hamburger Landgericht. Er löschte auf Hinweise hin zwar die Titel und setzte Filterlisten ein - doch das war nicht genug. (Urheberrecht, Internet)
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