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BGH: Redaktionelle Links unterliegen der Pressefreiheit
11.04.2011, BGH: Redaktionelle Links unterliegen der Pressefreiheit
Im Streit um redaktionelle Links auf AnyDVD zwischen Heise und der Musikindustrie hat der BGH seine Urteilsbegründung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof kommt darin zum Schluss: Redaktionelle Links sind durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. (Urheberrecht)
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