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Bis zu 50.000 Euro Strafe wegen kopierter Magisterarbeit
07.08.2006, Bis zu 50.000 Euro Strafe wegen kopierter Magisterarbeit
Eine Studentin der Erziehungswissenschaften an der Universität Münster, die eine aus dem Internet zusammenkopierte Magisterarbeit abgegeben hat, droht eine hohe Geldstrafe. Das NRW-Hochschulgesetz erlaubt eine Strafe von bis zu 50.000 Euro bei Täuschungsversuchen.
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