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BGH: Recht auf Sonderkündigung bei Internet-System-Verträgen
14.03.2011, BGH: Recht auf Sonderkündigung bei Internet-System-Verträgen
Bei Internet-System-Verträgen, die als Werkverträge einzustufen sind, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Für die mit der Kündigung entfallenden Kosten hat der Provider keinen Vergütungsanspruch. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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