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Urteil: Ermittlung von IP-Adressen in Tauschbörsen fragwürdig


04.03.2011, Urteil: Ermittlung von IP-Adressen in Tauschbörsen fragwürdig

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Tauschbörsenfall die Anordnung der Herausgabe von persönlichen Daten eines Nutzers durch das Landgericht Köln für unzulässig erklärt. Das OLG zweifelte an der Zuverlässigkeit der Ermittlung des Nutzers anhand von IP-Adressen. (Tauschbörse, DSL)

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