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BGH: Kurzfristige IP-Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig


08.02.2011, BGH: Kurzfristige IP-Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig

Mit Beschluss vom 13. Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Frankfurt/Main zur Zulässigkeit der kurzfristigen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aufgehoben. Der BGH vertritt dabei die Auffassung, dass eine siebentägige Speicherung angemessen sein kann. (Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung)

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