Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen
BGH: Kurzfristige IP-Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig
08.02.2011, BGH: Kurzfristige IP-Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig
Mit Beschluss vom 13. Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Frankfurt/Main zur Zulässigkeit der kurzfristigen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aufgehoben. Der BGH vertritt dabei die Auffassung, dass eine siebentägige Speicherung angemessen sein kann. (Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung)
Channel: Security - Mehr zu diesem Thema