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EuGH: Grafische Benutzeroberflächen sind keine Computerprogramme
05.01.2011, EuGH: Grafische Benutzeroberflächen sind keine Computerprogramme
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass grafische Benutzeroberflächen nicht urheberrechtlich als Computerprogramme geschützt sind. Das bloße Zeigen einer grafischen Benutzeroberfläche ist keine öffentliche Wiedergabe im rechtlichen Sinne. (Urheberrecht)
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