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BGH: Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
17.12.2010, BGH: Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
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