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Verfassungsbeschwerde gegen das TKG in Teilen abgelehnt


24.07.2006, Verfassungsbeschwerde gegen das TKG in Teilen abgelehnt

Im Juni 2006 haben zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbieter Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie drängten auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen, doch das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Thema zunächst nicht befassen.

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