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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige ...


27.10.2010, Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gilt

Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu bezahlen, das bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen. Es komme nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich zum Empfang von Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen genutzt werden, sondern lediglich darauf, dass die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, so die Richter. (GEZ)

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