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Urteil: Tauss erhält 15 Monate auf Bewährung


28.05.2010, Urteil: Tauss erhält 15 Monate auf Bewährung

Jörg Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe ließ seine Begründung, er habe als Bundestagsabgeordneter das Recht, eigenständig in der Szene zu recherchieren, nicht gelten. Tauss habe aber kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt, so das Gericht. (Internetsperren)

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