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Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
22.06.2006, Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
O2 darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen, entschied jetzt das Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert alle Prepaid-Anbieter auf, ihre Verträge entsprechend anzupassen.
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