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Kontokündigung gegen "Mahnanwältin" war rechtens
26.03.2010, Kontokündigung gegen "Mahnanwältin" war rechtens
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Kontokündigung einer Sparkasse gegen eine nicht namentlich genannte "Mahnanwältin" zulässig war. Das Gericht hat die Klage der Rechtsanwältin dagegen abgewiesen, diese hat die Berufung zurückgenommen. Laut Stadtsparkasse München war die Klägerin die Rechtsanwältin Katja Günther.
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